© SeenlandOderSpree - Florian Läufer

Ein Angler muss wissen, wann er ziehen soll.
Deutsches Sprichwort

Das Angeln gehört zu den beliebtesten Hobbies von Einheimischen und Gästen gleichermaßen. 

Kein Wunder, denn die Scharmützelsee-Region zählt über 30 Seen.

Der Fischreichtum und die hohe Wasserqualität ziehen Angler aus nah und fern magisch an.

SCHARMÜTZELSEE Erwachsene Kinder 8 - 16 Jahre
Tageskarte 9,00 € (14,00 € mit Nachtangelzuschlag) 5,00 € (14,00 € mit Nachtangelzuschlag)
Wochenkarte 35,00 € (45,00 € mit Nachtangelzuschlag) 15,00 € (45,00 € mit Nachtangelzuschlag)
Jahreskarte 85,00 € (110,00 € mit Nachtangelzuschlag) 50,00 € (110,00 € mit Nachtangelzuschlag)
PETERSDORFER SEE Erwachsene Kinder 8 - 16 Jahre
Tageskarte 19,00 € (29,00 € mit Nachtangelzuschlag) 16,00 € (24,00 € mit Nachtangelzuschlag)
Wochenkarte 35,00 € (50,00 € mit Nachtangelzuschlag) 25,00 € (38,00 € mit Nachtangelzuschlag)
Jahreskarte 145,00 € (195,00 € mit Nachtangelzuschlag) 125,00 € (165,00 € mit Nachtangelzuschlag)
GLUBIGSEENKETTE (DAV) Erwachsene Kinder 8 - 16 Jahre
Tageskarte 13,00 € (Nachtangeln nicht erlaubt!) 5,00 € (Nachtangeln nicht erlaubt!)
Wochenkarte 25,00 € (38,00 € mit Nachtangelzuschlag) 10,00 € (23,00 € mit Nachtangelzuschlag)
Jahreskarte - -
Springsee, Melangsee, Premsdorfer See Erwachsene Kinder 8 -14 Jahre
Tageskarte 12,00 € (17,00 € mit Nachtangelzuschlag) 6,00 €
Wochenkarte 28,00 € (48,00 € mit Nachtangelzuschlag) 14,00 €
Jahreskarte 90,00 € (110,00 € mit Nachtangelzuschlag) 45,00 €
STORKOWER SEE Erwachsene Kind
Tageskarte 8,00 € (15,00 € mit Nachtangelzuschlag) -
Wochenkarte 20,00 € (30,00 € mit Nachtangelzuschlag) -
Jahreskarte - -

Seit 2006 könnt Ihr in Brandenburg auch ohne Fischereischein Friedfische angeln. 
Dazu entrichtet Ihr vor dem Angeln die Fischereiabgabe und kauft für das jeweilige Gewässer eine Angelkarte.

Abgabenhöhe ab dem vollendeten 14. Lebensjahr:

  • 12,- Euro für 1 Kalenderjahr oder
  • 40,- Euro für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre.

Neu ab 2026:
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind künftig von der Fischereiabgabe befreit. Ziel der geplanten Verordnungsänderung ist es, die Regelungen zu vereinfachen, die Verwaltung zu entlasten und den Einstieg junger Menschen ins Angeln zu erleichtern. Gleichzeitig wird die Abgabestruktur vereinheitlicht.

Die Fischereiabgabemarke erhaltet Ihr in den Tourist-Informationen Wendisch Rietz & Bad Saarow.
Bei dem Verkauf berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 0,50 € pro Marke.

Die Fischereiabgabemarken gibt es auch digital für das Handy unter: https://www.angelkarten.com/

Dann heißt es nur noch: Schnur ins Wasser und los geht´s!

Gesetzliche Angelregeln:

  • Ausgelegte Handangeln müssen ständig beaufsichtigt werden.
  • Höchstens zwei Handangeln dürfen gleichzeitig eingesetzt werden.
  • Ein Mindestabstand von mindestens 50 m zu Fanggeräten der Erwerbsfischerei muss eingehalten werden.
  • Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Schonzeiten und Mindestmaße.
  • Die bewachsene wasserseitige Uferzone (Gelege) darf zum Schutz von Flora und Fauna nicht betreten und befahren werden.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen setzen nur den Mindestrahmen.
  • Die Gewässerbewirtschafter können diese noch verschärfen.
  • Lesen Sie daher die Bedingungen auf der Angelkarte und halten Sie diese unbedingt ein.